Amazon Kindle: Hype und Ärger um den e-book Reader
Seit Februar 2009 ist die neue Version von Amazon’s e-book Readers Kindle 2 auf dem US- amerikanischen Markt erhältlich. Gegenwärtig jedoch nur auf Vorbestellung, denn Amazon setzt bei seiner Strategie des viralen Marketing auf starke Zugpferde: Spätestens seitdem Talk- Queen Oprah Winfrey den schicken Kindle 2 in ihrer Show vorstellte, kam es in den USA zu einer enormen Nachfrage des Readers- und zu Lieferengpässen. Kult-Autor Steven King dagegen bewirbt das Modell auf seine Weise. Der Großmeister des Horror Genres präsentierte sich als Überraschungsgast in einer New Yorker Bibliothek mit der Novelle „Ur“, die er exklusiv für den e-book Reader Kindle geschrieben hat. Das elektronische Lesegerät ist dabei selbst Bestandteil der Novelle, erweitert um einige phantastische Funktionen, die natürlich allein King’s Vorstellungskraft entspringen.
Doch auch real kann Kindle 2 sich sehen lassen. Der nur knapp 1 cm flache Reader stellt alle wichtigen Textverarbeitung-, Bild-, sowie Musikformate dar. Eine Sonderstellung nimmt das portable Dateiformat .pdf ein, welches bislang nur experimentell unterstützt wird. Für Dateidownloads via Internet über Kabel oder mobiles Internet ist der Kindle mit einer WLAN Schnittstelle ausgestattet. In den USA können Amazon Kunden ihre Downloads ohne zusätzliche Kosten über das „Whispernet“ realisieren.
Kindle 2 verfügt über integrierte Lautsprecher, 3,5 mm Klinke- Stereoausgang und eine Vorlesefunktion, womit auch das Anhören von Zeitschriften und Büchern möglich ist. Die Vorlesefunktion rief jedoch prompt den US- amerikanischen Autorenverband „Authors Guild“ auf den Plan. Authors Guild monierte, die Vorlesefunktion des Kindle verletze das Urheberrecht jener Autoren, deren Werke über Amazon in digitaler Form angeboten werden, denn Kindle 2 mache aus einem digitalen Buch auch ein Hörbuch. Für die Verwertung als Hörbuch steht dem ursprünglichen Autor jedoch ein weiteres Honorar zu, welches von Amazon aber nicht gezahlt werde. Amazon reagierte, indem den Autoren die Möglichkeit des Abschaltens der Vorlesefunktion in Kindle 2 eingeräumt wurde. Wirklich zufrieden zeigte sich der Fachverband damit allerdings nicht.
Wesentlich rigider geht das in Silver Spring (Maryland) ansässige Medienunternehmen „Discovery Communications“ wegen einer vermeintlichen Patentrechtsverletzung gegen Amazon vor: Discovery Communications reichte beim zuständigen Bezirksgericht in Delaware Klage gegen den virtuellen Handelsgiganten ein, da Discovery Communications der Meinung ist, die im ebook Reader Kindle und im Kindle 2 eingesetzte Technologie zur Verschlüsselung digitaler Medien basiere auf ihrem Patent „Sicherheit und Schutz des Urheberrechts in elektronischen Büchern“, welches Discovery Communications im Jahre 2007 vom US Patentamt mit der Patentnummer 7.298.851 zugestanden worden sei. In der Klageschrift beantragte Discovery Communications Schadenersatz in noch festzustellender Höhe sowie dauernde Nutzungsentgelte. Amazon nahm bislang keine Stellung zu dem Vorwurf. Der Markteinführung des Kindle 2 in Deutschland bleibt leider weiterhin unklar.
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