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Verbraucherschutz bei digitalen Medien

Musikdownload-Dienste – Zurzeit sind iTunes und Musicload die beiden größten Anbieter aber haben von Grund auf unterschiedliche Lizenzbestimmungen. Je nach Lizenzbestimmung die man bestätigt, um den Service in Anspruch zu nehmen hat man den Bedingungen des Betreibers an.

iTunes

  • Ein herunter geladenes Lied darf nur auf fünf von Apple freigegebenen Geräte kopiert oder benutzt werden.
  • Außerdem dürfen sie auch gebrannt werden allerdings nur zu persönlichen Zwecken. Videoprodukte dürfen nicht gebrannt werden.
  • Eine zusammengestellte „Audio Playlist“ darf bis zu 7-mal gebrannt werden.
  • Alle Produkte dürfen ausschließlich zu persönlichen Zwecken genutzt werden.
  • Geschützt durch DRM-System.

Musicload

  • Alle Produkte dürfen nur zu persönlichen Zwecken benutzt werden.
  • Es gibt keine feste Regelung bezüglich kopieren oder brennen, da jeder Künstler der auf der Plattform ein Lied verkauft auch die Bedingungen angibt, die vor dem Download bestätigt werden müssen.

Mobilfunk oder Video-on-Demand – Dienste

  • Jamba!: Durch Ihre Lizenzbedingungen ist es Verboten jegliches von Jamba! herunter geladenes Material zu kopieren, brennen oder für nicht persönliche zwecke zu benutzen. Außerdem darf man die erworbenen Produkte nicht von dem „vertraglich bestimmten“ Nutzer auf einen anderen weiterleiten.
  • Video-on-Demand: Im Bereich des Video-on-Demand gibt es noch wenige Anbieter dieses Services, obwohl es immer beliebter wird. Da es eine neue Dienstleistung ist, gibt es noch keine AGB´s oder Lizenzbestimmungen die es verbieten die Erworbenen Produkte zu speichern oder zu kopieren. Einige der Anbieter schränken die es nur auf den privaten Bereich, wie auf die Verbreitung und Vervielfältigung die verboten ist.

Bildträger, wie z.B. DvD´s

  • Bei Bildträgern, wie z.B. DvD´s dürfen Sicherheitskopien angefertigt werden, solange der Kopierschutz nicht umgangen wird, oder ein eindeutig zu sehendes Zeichen auf der Verpackung der DvD zu sehen ist.

Computerspiele

  • Lizenzbestimmungen: Computerspiele erhalten Lizenzbestimmungen die entweder auf dem Datenträger oder in ausgedruckter Form zu finden sind. Zur Installation des Computerspiels muss der Anwender den Lizenzbestimmungen zustimmen, andernfalls ist eine Installation in der Regel nicht möglich.
  • Notwendigkeit von Sicherheitskopien: Gemäß dem Schutzzweck darf der Anwender eine Sicherheitskopie herstellen um sich vor altersbedingten Schäden, allgemeinen Schäden, dem Verlieren oder Diebstahl zu schützten. In einem Zitat zusammengefasst dürfen Sicherungskopien nur hergestellt werden, wenn dies: „für die Sicherung künftiger Nutzung erforderlich ist“.
  • Legalität von Sicherheitskopien: Sollte der Hersteller sein Computerspiel durch einen Kopierschutz sichern und in der Lizenzbestimmung Sicherheitskopien verbieten, muss der Hersteller dem Anwender das Recht einräumen, Sicherheitskopien bei ihm anzufordern. Sollte der Hersteller dieses Recht nicht oder nur zum Teil, beispielsweise nur unter Umständen anbieten, ist der Anwender befugt den Kopierschutz, sofern vorhanden zum umgehen um eine Sicherheitskopie anzufertigen.
  • Übertragbarkeit von Computerspielen: Einige Computerspiele können nur mit einem personalisierten Account (Half-Life 2, World of Warcraft) gespielt werden. Aufgrund dessen untersagen einige Hersteller die Weitergabe des Spiels an Dritte. Diese Klauseln sind in der Regel unwirksam da sie gegen den Erschöpfungsgrundsatz sprechen. Der Erwerber hat das Recht einem von ihm erworbenen Datenträger weiterzueräußern.

Rechte der Verbraucher

  • Hersteller gestalten ihre Lizenzbestimmungen oft bewusst komplex und „schwammig“ und verstoßen mit Ihren Richtlinien nicht selten gegen die Rechte der Verbraucher. So wird versucht z.B. den Umlauf von illegalen Exemplaren, egal ob Musik CD’s oder Computerspiele zu unterbinden, indem der Verbraucher Rechte einbüßen soll.

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