Abmahnung wegen Filesharing in Internet Tauschbörsen
Internet-Tauschbörsen für Filesharing erfreuen sich seit Jahren großer Bliebtheit. Lassen sich in Tauschbörsen wie bittorrent oder emule doch die neuesten Filme, Musikalben und Hörbücher herunterladen. Was sich allerdings nicht alle Nutzer von Tauschbörsen vergegenwärtigen ist, dass der Download von MP3, Kinofilmen, Software oder Hörbüchern eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Nicht selten folgt daher dem Filesharing früher oder später eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Dann ist der Schreck groß, wenn das Schreiben eines im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts erst einmal im Briefkasten liegt. Werden in der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung doch die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Die Zahlungsaufforderungen in den Abmahnschreiben belaufen sich schnell auf 600 Euro, teilweise bis zu 1200 Euro, und mehr. Wird die Unterlassungserklärung unterschrieben, drohen zudem ein Leben lang Vertragsstrafen.
Jedem Adressaten einer solchen Abmahnung ist daher zu raten, die den Abmahnungsschreiben beiliegenden Unterlassungserklärungen nicht übereilt zu unterschreiben und nicht vorschnell zu bezahlen. Zumal die den Abmahnungen beiliegenden Erklärungen häufig Formulierungen enthalten, die sich nachteilig für den Abgemahnten auswirken können. Im Zweifel sollte bei einer Abmahnung wegen Downloads in Filesharing-Tauschbörsen ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Weitere Infos finden sich auf dem auf Urheberrecht und Abmahnungen spezialisierten Blog unter: abmahnung-wegen-urheberrechsverletzung.de.
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